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Dokumente, Regierungserklärungen, Reden und Reflektionen, Erklärungen des kubanischen Außenministeriums, Veröffentlichungen der Nationalversammlung, Berichte der kubanischen Regierung sowie Beiträge Kubas vor den Vereinten Nationen.



G77 und China:

Erklärung von Havanna über aktuelle Entwicklungsherausforderungen

G77 und China: Erklärung von Havanna

Auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der G77 und Chinas verabschiedete Erklärung zum Thema "Aktuelle Entwicklungsherausforderungen: Rolle von Wissenschaft, Technologie und Innovation".

15. und 16. de September 2023






ERKLÄRUNG VON HAVANNA ÜBER "HERAUSFORDERUNGEN DER ENTWICKLUNG VON HEUTE:
DIE ROLLE VON WISSENSCHAFT, TECHNOLOGIE UND INNOVATION"

G77 und China, Gipfel in Havanna
Foto: Granma

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer der Gruppe der 77 und Chinas, die am 15. und 16. September 2023 in Havanna, Kuba, anlässlich des Gipfeltreffens der Gruppe zum Thema "Aktuelle Entwicklungsherausforderungen: Rolle von Wissenschaft, Technologie und Innovation" zusammengetroffen sind, bekräftigen, überzeugt von der Notwendigkeit unbedingt gemeinsam handeln müssen, unser uneingeschränktes Bekenntnis zum Geist, zu den Grundsätzen und zu den Zielen der Gruppe der 77 und Chinas.

2. Wir bekräftigen ferner unsere Verpflichtung, die Einheit und Solidarität der Gruppe zu stärken, um ihre Ziele zu erreichen und ihr im gegenwärtigen internationalen Kontext mehr Gewicht zu verleihen. Wir bekräftigen die uneingeschränkte Achtung der Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts.

3. Wir bedauern zutiefst den Verlust von Menschenleben und materiellen Gütern infolge der jüngsten Naturereignisse, die Libyen und Marokko heimgesucht haben. Wir sprechen den jeweiligen Völkern und Regierungen sowie den Familien und Angehörigen der Opfer in beiden Ländern unser tief empfundenes Beileid aus.

4. Wir stellen mit großer Besorgnis fest, dass die großen Herausforderungen, die die derzeitige ungerechte internationale Wirtschaftsordnung für die Entwicklungsländer mit sich bringt, heute so akut wie nie zum Ausdruck kommt, unter anderem aufgrund der anhaltenden negativen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, auch wenn die WHO die Public die Health Emergency of International Concern (PHEIC) für COVID-19 aufgehoben hat, der geopolitischen Spannungen, der einseitigen Zwangsmaßnahmen und der gegenwärtigen vielfältigen Krisen, einschließlich der Wirtschafts- und Finanzkrise, der Fragilität der globalen Wirtschaftsaussichten, dem zunehmender Druck auf Nahrungsmittel und Energie, der Vertreibung von Menschen, der Marktvolatilität, Inflation, Währungsanpassung, wachsender Auslandsverschuldung, zunehmender extremer Armut, zunehmende Ungleichheiten innerhalb und zwischen den Ländern sowie der negativen Auswirkungen des Klimawandels, des Verlusts der biologischen Vielfalt, der Wüstenbildung, der Sand- und Staubstürme und der Umweltzerstörung sowie der digitalen Kluft, ohne dass bisher ein klarer Fahrplan zur Bewältigung dieser globalen Herausforderungen vorliegt.

5. Wir bringen ferner unsere tiefe Besorgnis über die durch die COVID-19-Pandemie verursachten Krankheiten, Todesfälle und anhaltenden sozioökonomischen Störungen und Verwüstungen zum Ausdruck, die die krassen Ungleichheiten innerhalb und zwischen Ländern und Regionen weiter verschärft haben, wobei die Entwicklungsländer unverhältnismäßig stark betroffen sind. Diese Situation unterstreicht die Dringlichkeit einer Stärkung der weltweiten Solidarität und der internationalen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und deren Unterstützung bei der Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf Pandemien und andere gesundheitliche Notfälle, wobei die aus der COVID-19-Pandemie gezogenen Lehren zu berücksichtigen sind.

6. Wir unterstreichen die dringende Notwendigkeit einer umfassenden Reform der internationalen Finanzarchitektur und eines integrativeren und koordinierteren Konzepts für die globale Finanzpolitik, wobei der Schwerpunkt stärker auf die Zusammenarbeit zwischen den Ländern gelegt werden sollte, unter anderem durch eine stärkere Vertretung der Entwicklungsländer in den globalen Gremien, die Entscheidungen treffen und die Politik gestalten, was dazu beitragen wird, die Kapazitäten der Entwicklungsländer für den Zugang zu Wissenschaft, Technologie und Innovation zu stärken und diese zu entwickeln.

7. Wir bekräftigen die feste Überzeugung, dass alle Staaten und Interessengruppen gemeinsam eine globale Entwicklung und eine "Win-Win"-Zusammenarbeit für die wissenschaftliche und technologische Entwicklung anstreben sollten, die auf umfassenden Konsultationen, gemeinsamen Beiträgen und gemeinsamem Nutzen beruht und die allen Ländern und allen Teilen der Welt enorme Vorteile beim Aufbau einer Gemeinschaft mit einer gemeinsamen Zukunft für die Menschheit bringen kann.

8. Wir lehnen die Auferlegung von Gesetzen und Vorschriften mit extraterritorialer Auswirkung und alle anderen Formen wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen, einschließlich einseitiger Sanktionen gegen Entwicklungsländer, ab und bekräftigen die dringende Notwendigkeit, sie unverzüglich abzuschaffen. Wir betonen, dass derartige Maßnahmen nicht nur die in der Charta der Vereinten Nationen und im Völkerrecht verankerten Grundsätze untergraben, sondern auch ein ernsthaftes Hindernis für den Fortschritt von Wissenschaft, Technologie und Innovation sowie für die volle Verwirklichung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern, darstellen.

9. Darüber hinaus betonen wir, dass einseitige Zwangsmaßnahmen negative und verheerende Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung und des Rechts auf Nahrung, haben. Solche Maßnahmen behindern auch den Zugang der betroffenen Länder zu medizinischer Versorgung, humanitärer Hilfe und Hilfsgütern sowie zu Vermögenswerten im nationalen Besitz.

10. Wir lehnen technologische Monopole und andere unfaire Praktiken ab, die die technologische Entwicklung von Entwicklungsländern behindern. Staaten, die auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, eine Monopolstellung und Vormachtstellung innehaben, sollten die Fortschritte in den Informations- und Kommunikationstechnologien nicht als Mittel zur Eindämmung und Unterdrückung der legitimen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklung anderer Staaten nutzen. Wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, ein offenes, faires, integratives und nicht diskriminierendes Umfeld für die wissenschaftliche und technologische Entwicklung zu fördern.

11. Wir stellen mit Besorgnis fest, dass die Welt, insbesondere die Entwicklungsländer, zur Halbzeit der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung noch weit von der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung entfernt ist. Wir stellen ferner fest, dass Wissenschaft, Technologie und Innovation als transformative Triebkräfte zur Beschleunigung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung identifiziert wurden und dass ihr strategischer Einsatz die Lücken zwischen den Zielen und Vorgaben schließen und minimieren könnte, und wir erkennen an, dass der Technologietransfer in die Entwicklungsländer für die Ausweitung und Beschleunigung der Umsetzung der Agenda 2030 entscheidend sein wird.

12. Wir betonen die wichtige Rolle von Wissenschaft, Technologie und Innovation als Säulen, Wegbereiter und Katalysatoren zur Unterstützung eines nachhaltigen, integrativen und nachhaltigen Wachstums, zur Beschleunigung der vollständigen Umsetzung der Agenda 2030 und des Aktionsplans von Addis Abeba, und bekräftigen in diesem Zusammenhang, dass die politische Entscheidungsfindung auf allen Ebenen ein günstiges internationales Umfeld für die Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Innovation schaffen und in erster Linie die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse und Innovationen sowie die Nutzung und Förderung von traditionellem, lokalem, afro-indigenem und indigenem Wissen und Kapazitäten berücksichtigen muss.

13. Wir bekräftigen erneut die Tunis-Agenda für die Informationsgesellschaft von 2005, in der der besondere und spezifische Finanzierungsbedarf der Entwicklungsländer anerkannt wurde, und fördern eine enge Abstimmung zwischen dem Weltgipfel für die Informationsgesellschaft und der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, Wir betonen die bereichsübergreifenden Beiträge der IKT zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung, insbesondere zur Beseitigung der Armut in all ihren Formen und Dimensionen, und stellen fest, dass der Zugang zu den IKT auch zu einem Entwicklungsindikator und -ziel an sich geworden ist.

14. Wir fordern außerdem eine enge Abstimmung zwischen dem Prozess des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft und der Aktionsagenda von Addis Abeba sowie anderen Ergebnissen einschlägiger zwischenstaatlicher Prozesse, einschließlich des Globalen Digitalen Pakts und des Zukunftsgipfels. Wir haben vereinbart, auf eine starke und konzertierte Position der G-77 und Chinas hinzuarbeiten, um sicherzustellen, dass der WSIS+20-Prozess, der Globale Digitale Pakt und der Zukunftsgipfel unter anderem zur Verwirklichung einer nachhaltigen Entwicklung und zur Überbrückung der digitalen Kluft zwischen Industrie- und Entwicklungsländern beitragen.

15. Wir bekräftigen, dass die Tunis-Agenda und die Genfer Grundsatzerklärung und der Aktionsplan die Leitprinzipien für die digitale Zusammenarbeit festlegen werden.

16. Wir erkennen an, dass Wissenschaft, Technologie und Innovation die Möglichkeit bieten, dass alle Menschen in den vollen Genuss aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf Entwicklung, kommen. Wir rufen dazu auf, die digitale Integration voranzutreiben sowie die Gleichstellung der Geschlechter und die Stärkung aller Frauen und Mädchen zu erreichen und ihren uneingeschränkten und gleichberechtigten Zugang und ihre Beteiligung in diesen Bereichen zu stärken, einschließlich der Beteiligung von Frauen an wissenschaftlichen und technologischen Prozessen, um so die digitale Kluft zwischen den Geschlechtern zu beseitigen, die Risiken und Herausforderungen, die sich aus der Nutzung der Technologien ergeben, zu bewältigen und sicherzustellen, dass ihre Vorteile allen, einschließlich Frauen und Mädchen, zugänglich sind.

17. Wir sind uns darin einig, dass mehr in Wissenschaft, Technologie und Innovation investiert werden muss und dass auf allen Ebenen Initiativen zur Entwicklung der Humanressourcen in diesen Bereichen ergriffen werden müssen. Wir betonen, wie wichtig es ist, Strategien zur Bekämpfung der Abwanderung qualifizierter, in den Ländern des Südens ausgebildeter Arbeitskräfte zu entwickeln. Wir sind übereingekommen, das Interesse junger Menschen an wissenschaftlichen Studien, auch im Bereich der Bildung, weiterhin zu fördern.

18. Wir bekräftigen unser Engagement für eine offene und gleichberechtigte wissenschaftliche Zusammenarbeit und erkennen den wichtigen Beitrag der offenen Wissenschaft zur Entwicklung von Lösungen für die globalen Herausforderungen an. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Maßnahmen zur Förderung der Einbeziehung wissenschaftlicher Erkenntnisse in politische Entscheidungsprozesse.

19. Wir erkennen an, dass das durch Forschungs- und Innovationstätigkeiten gewonnene Wissen einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung einer besseren öffentlichen Politik leisten kann und dass zu diesem Zweck die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den wissenschaftlichen und technologischen Kreisen verstärkt werden müssen.

20. Wir befürworten die Förderung einer wissenschafts- und innovationsbasierten Governance auf nationaler und lokaler Ebene sowie die Einbeziehung dieser Perspektive in nationale Entwicklungsstrategien als integrale und bereichsübergreifende Elemente. Wir fordern auch die Stärkung von Wissenschafts- und Innovationsökosystemen, die nationale und lokale Regierungen, den öffentlichen und privaten Sektor, Hochschulen, Forschungszentren und die Zivilgesellschaft miteinander verbinden, wobei die nationalen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind.

21. Wir bringen unsere Bereitschaft zum Ausdruck, die Ausweitung von Modellen der offenen Wissenschaft auf allen Ebenen zu unterstützen, um den Zugang der Bürger zu Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Informationen zu gewährleisten, damit Wissenschaft und Wissen für alle zugänglich sind.

22. Wir befürworten die Entwicklung und Nutzung von Wissenschaft, Technologie und Innovation in ethischer und verantwortungsvoller Weise sowie die Stärkung und den Ausbau der Forschungs- und Entwicklungsinfrastrukturen.

23. Wir erkennen an, dass die Rechte des geistigen Eigentums zur Förderung der technologischen Innovation beitragen sollten, und zwar in einer Weise, die dem sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehen förderlich ist, wobei die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen sind, und fordern dazu auf, gegebenenfalls die in den einschlägigen internationalen rechtlichen Verpflichtungen zu den Rechten des geistigen Eigentums verankerten Spielräume zu nutzen.

24. Wir erkennen den Beitrag der Wissenschaft zur Entwicklung innovativer Technologien und Lösungen für den Übergang zu nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern an. In diesem Zusammenhang fordern wir nachdrücklich, dass den Entwicklungsländern die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit sie ihre wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten ausbauen können. Wir stellen ferner fest, dass das Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Existenzgrundlagen im Einklang mit den in der Agenda 2030 enthaltenen Verpflichtungen geschärft werden muss. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, weiterhin enge Verbindungen und Partnerschaften zwischen politischen Entscheidungsträgern, Hochschulen, Forschungszentren und dem privaten Sektor zu fördern.

25. Wir erkennen ferner den Beitrag von Wissenschaft, Technologie und Innovation zur industriellen Entwicklung in den Entwicklungsländern und als eine wichtige Quelle für Wirtschaftswachstum, wirtschaftliche Diversifizierung und Wertschöpfung an.

26. Wir fordern die Förderung weiterer Forschung, die Entwicklung und den Transfer notwendiger Technologien und den Zugang zu bestehenden Technologien in den Bereichen Nahrungsmittel und Ernährung, Gesundheit, Wasser und sanitäre Einrichtungen sowie Energie, um zur Beseitigung der Armut in all ihren Formen und Dimensionen und zur Erreichung eines nachhaltigen, integrativen und gerechten Wirtschaftswachstums, des menschlichen Wohlergehens und einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.

27. Wir stellen fest, dass die Regierungen - unter aktiver Mitwirkung von Akteuren aus dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und von Forschungseinrichtungen - eine zentrale Rolle bei der Schaffung und Unterstützung eines förderlichen Umfelds auf allen Ebenen spielen, einschließlich der Ermöglichung regulatorischer und Governance  Rahmenbedingungen im Einklang mit den nationalen Prioritäten, um Wissenschaft, Innovation, Unternehmertum und die Verbreitung von Wissen und Technologien, insbesondere für Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen, sowie die industrielle Diversifizierung und die Wertschöpfung bei Rohstoffen zu fördern.

28. Wir betonen die Bedeutung von Forschung und Entwicklung sowie des Technologietransfers im Bereich der menschlichen Gesundheit, wobei wir die Zunahme neu auftretender und wieder auftauchender übertragbarer und nicht übertragbarer Krankheiten, einschließlich ihrer Risikofaktoren, berücksichtigen.

29. Wir rufen die internationale Gemeinschaft und die zuständigen Gremien des Systems der Vereinten Nationen auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den ungehinderten, rechtzeitigen und gerechten Zugang der Entwicklungsländer zu den gesundheitsbezogenen Maßnahmen, Produkten und Technologien zu fördern, die zur Bewältigung der derzeitigen und künftigen Pandemievorsorge und -prävention erforderlich sind. Dazu gehören die Finanzierung, die Stärkung der Gesundheitssysteme, der Aufbau von Kapazitäten, die Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Versorgungsketten, der Transfer von Technologie und Know-how für die lokale und regionale Herstellung und Produktion von medizinischen Gegenmaßnahmen, einschließlich Arzneimitteln, Impfstoffen, Therapien, Diagnostika, Gesundheitstechnologien und anderen Gesundheitsprodukten in den Entwicklungsländern.

30. Wir erkennen die Rolle von Wissenschaft, Technologie und Innovation bei der Ermittlung und Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen an, deren Auswirkungen die Entwicklungsländer unverhältnismäßig stark betreffen. Wir erkennen an, dass alle technologischen Hindernisse, einschließlich der vom IPCC ermittelten, die Anpassung an den Klimawandel und die Umsetzung der national festgelegten Beiträge (NDC) der Entwicklungsländer erschweren. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir die Notwendigkeit einer wirksamen Reaktion auf die dringende Bedrohung durch den Klimawandel, insbesondere durch verstärkte Finanzierung, Technologietransfer und Kapazitätsaufbau auf der Grundlage der Bedürfnisse und Prioritäten der Entwicklungsländer im Einklang mit den Grundsätzen und Zielen des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) und des Übereinkommens von Paris, einschließlich Gerechtigkeit und gemeinsamer, aber differenzierter Verantwortlichkeiten und jeweiliger Fähigkeiten, sowie auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse.

31. Wir erkennen an, dass die Informations- und Kommunikationstechnologien ein wichtiger Katalysator und Wegbereiter für eine nachhaltige Entwicklung sind. Wir bekräftigen die Vision des Aufbaus einer integrativen, auf den Menschen ausgerichteten und entwicklungsorientierten Informationsgesellschaft. Wir rufen die internationale Gemeinschaft und die zuständigen Gremien des Systems der Vereinten Nationen auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um die digitale Kluft und die Ungleichheiten bei der Datenerzeugung, der Infrastruktur und der Zugänglichkeit innerhalb von und zwischen Ländern und Regionen sowie zwischen Industrie- und Entwicklungsländern zu verringern, wobei den Ärmsten und Schwächsten besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Wir fordern die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen, um den Entwicklungsländern eine erschwingliche und verlässliche Konnektivität zu bieten, unter anderem um den digitalen Zugang und die digitale Integration zu fördern, auch für Menschen in abgelegenen und ländlichen Gemeinden, und um eine ethische, verlässliche und gerechtere Entwicklung, den Zugang und die Nutzung künstlicher Intelligenz zu gewährleisten.

32. Wir stellen mit großer Besorgnis fest, dass zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern hinsichtlich der Bedingungen, Möglichkeiten und Kapazitäten für die Produktion neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse große Ungleichheiten bestehen. Wir rufen die internationale Gemeinschaft, das System der Vereinten Nationen und die internationalen Finanzinstitutionen auf, die Anstrengungen der Länder des Südens zur Entwicklung und Stärkung ihrer nationalen Wissenschafts-, Technologie- und Innovationssysteme zu unterstützen. Wir fordern die Industrieländer nachdrücklich auf, dringend Mittel für die Umsetzung wie Technologietransfer, technische Hilfe, Kapazitätsaufbau und Finanzierung zu mobilisieren, und zwar durch neue, zusätzliche und vorhersehbare Ressourcen im Verhältnis zu den Bedürfnissen der Entwicklungsländer in diesem Bereich und im Einklang mit ihren nationalen Bedürfnissen, Strategien und Prioritäten.

33. Wir erkennen an, dass der Zugang der Entwicklungsländer zu IKT-Materialien, -Ausrüstung und -Technologien nicht eingeschränkt werden sollte, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.

34. Wir erkennen ferner an, wie wichtig es ist, die Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Herausforderungen und Möglichkeiten im Zusammenhang mit der Nutzung des Internet und des elektronischen Geschäftsverkehrs zu unterstützen, um unter anderem ihre Kapazitäten im internationalen Handel auszubauen.

35. Wir unterstützen die Förderung und Umsetzung spezifischer und gezielter Innovationspolitiken zur Förderung eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums und zur Schaffung neuer Beschäftigungsmöglichkeiten für heutige und künftige Generationen.

36. Wir weisen erneut auf die entscheidende Rolle der öffentlichen Entwicklungshilfe bei der Unterstützung der Entwicklungsbedürfnisse der Länder des Südens hin und betonen, dass die Industrieländer ihre diesbezügliche historische Verpflichtung dringend erfüllen müssen.

37. Wir betonen, wie wichtig es ist, die Nord-Süd-Zusammenarbeit zu verstärken, wozu auch die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe zur Unterstützung des Entwicklungsbedarfs der Länder des Südens gehört. Gleichzeitig kommen wir überein, weiterhin an der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie in den Entwicklungsländern zu arbeiten, indem wir die Süd-Süd-Zusammenarbeit stärken, die notwendig ist, um unser Potenzial zu maximieren und unsere Ressourcen und unser Fachwissen zu ergänzen und gleichzeitig gangbare Wege zu finden, um die gemeinsamen Herausforderungen der Entwicklungsländer anzugehen und unter anderem die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu beschleunigen. Wir regen Diskussionen über Möglichkeiten für neue Plattformen für die Süd-Süd-Zusammenarbeit und den Austausch in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation an.

38. Wir ermutigen ferner zur Förderung von Projekten und Programmen der Dreieckskooperation, die darauf abzielen, den Zugang der Entwicklungsländer zu mehr und besseren Ressourcen für die Durchführung von technischen und wissenschaftlichen Initiativen zu verbessern. Wir erkennen an, dass die Dreieckskooperation darauf abzielt, Süd-Süd-Initiativen zu erleichtern, zu unterstützen und zu fördern, unter anderem durch die Bereitstellung von Finanzmitteln, den Aufbau von Kapazitäten, den Technologietransfer und andere Formen der Unterstützung auf Ersuchen der Entwicklungsländer im Einklang mit den Grundsätzen der Süd-Süd-Kooperation, und dass sie von Ländern des Südens geleitet werden sollte.

39. Wir erkennen an, dass im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung ein internationaler Technologierahmen in Betracht gezogen werden sollte, einschließlich des Globalen Digitalen Pakts, der den Entwicklungsländern einen bevorzugten Zugang zu einschlägigen Spitzentechnologien gewährt, ihre Produktionskapazitäten ausbaut, diskriminierende Beschränkungen abschafft und sich auf die globale Forschung und Entwicklung wissenschaftlicher Fortschritte konzentriert, die für die Ziele für nachhaltige Entwicklung relevant sind.

40. Wir erkennen die Rolle von Partnerschaften zwischen verschiedenen Interessengruppen bei der Förderung langfristiger strategischer Investitionen zur Unterstützung der Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Innovation in Entwicklungsländern an, auch durch innovative Finanzierung.

41. Wir bekräftigen unseren Beschluss, die Arbeit des Konsortiums für Wissenschaft, Technologie und Innovation für den Süden (COSTIS) wieder aufzunehmen, und fordern die Mitglieder der Gruppe nachdrücklich auf, eine Bewertung vorzunehmen und eine Strategie zu entwickeln, um ein effizientes Funktionieren des Konsortiums sicherzustellen.

42. Wir sind übereingekommen, dass unsere Minister und Hohen Behörden für Wissenschaft, Technologie und Innovation gegebenenfalls in regelmäßigen Abständen zusammentreffen werden, um eine Bestandsaufnahme der Rolle von Wissenschaft, Technologie und Innovation in den von den Vereinten Nationen angenommenen Entwicklungsplänen vorzunehmen und die Süd-Süd-Zusammenarbeit in diesen Bereichen zu stärken.

43. Wir fordern die regionalen Kommissionen, Agenturen, Fonds und Programme der Vereinten Nationen, insbesondere das UNDP, die UNESCO, die UNCTAD, die UNIDO, die ITU und das Büro der Vereinten Nationen für Süd-Süd-Zusammenarbeit, nachdrücklich auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Mandate zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, um die Entwicklungsländer bei der Stärkung des institutionellen Rahmens und der öffentlichen Politik in den Bereichen Wissenschaft, Technologie und Innovation zu unterstützen.

44. Wir haben vereinbart, den Präsidenten der Generalversammlung zu ersuchen, im Zusammenhang mit der achtzigsten Tagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen eine hochrangige Tagung über Wissenschaft, Technologie und Innovation im Dienste der Entwicklung einzuberufen, die sich insbesondere mit Maßnahmen befassen soll, die zu ergreifen sind, um den Bedürfnissen der Entwicklungsländer in diesen Bereichen Rechnung zu tragen.

45. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung, die in dieser Erklärung enthaltenen konkreten Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.

46. Wir sind übereingekommen, den 16. September zum Tag der Wissenschaft, Technologie und Innovation im Süden zu erklären.

47. wir sprechen der Regierung der Republik Kuba, dem Vorsitzenden der Gruppe der 77 und China unsere Anerkennung für die Organisation und Durchführung dieses Gipfels aus. Wir sind zuversichtlich, dass dieses Treffen in diesen Zeiten enormer Herausforderungen richtungsweisend für unser Handeln sein wird und uns in die Lage versetzt, auf die Verwirklichung unserer legitimen Entwicklungsbestrebungen hinzuarbeiten.

G77 und China
Havanna, 16.09.2023