Referendum über »Ehe für alle« auf Kuba

Kubas neue Verfassung wird Weg zur gleichgeschlechtlichen Ehe doch nicht ebnen.

Havanna. Das sozialistische Kuba verzichtet in der neuen Verfassung auf eine Formulierung, die den Weg für die Einführung der »Ehe für alle« geebnet hätte. In der neuen Verfassung werde nicht festgehalten, wer eine Ehe schließen könne, erklärte Staatsratssekretär Homero Acosta am Dienstag laut Staatsmedien. Die kubanische Führung begründet den Verzicht mit dem Widerstand in der Bevölkerung gegen die Pläne.

In Artikel 68 der neuen Verfassung sollte die Ehe ursprünglich als »freiwillig geschlossener Bund zwischen zwei Personen« definiert werden. In der bisherigen Verfassung aus dem Jahr 1976 wird die Ehe als »freiwilliger Bund zwischen einem Mann und einer Frau« festgeschrieben.

In den monatelangen Debatten in Stadtteilen, Betrieben und Universitäten über das Verfassungsprojekt wurde aber Widerstand gegen die neue Formulierung deutlich. Artikel 68 sei bei den Konsultation der am meisten diskutierte Teil des Projekts gewesen, teilte die Nationalversammlung mit. Von den rund 192.000 Meinungsäußerungen zu dem Thema hätten rund 158.000 gefordert, an der derzeitigen Formulierung »Mann und Frau« festzuhalten. Deswegen solle letztlich in der Verfassung auf eine genauere Definition der Ehe verzichtet werden, so die Nationalversammlung. »Die Ehe ist eine soziale und juristische Institution. Das Gesetz wird die anderen Elemente definieren.« Binnen zwei Jahren sollen demnach Befragungen und ein Referendum zur der Frage abgehalten werden.

Homosexualität war auf der Karibikinsel nach der Revolution von 1959 lange Zeit tabu. Sexuelle Minderheiten wurden stigmatisiert, Homosexuelle angefeindet, inhaftiert und vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Der 2016 gestorbene Revolutionsführer Fidel Castro entschuldigte sich später dafür.

Die Nationalversammlung soll den nach den Konsultationen überarbeiteten Verfassungstext am kommenden Freitag beschließen. Für den 24. Februar ist dann eine Volksabstimmung geplant. Mit der neuen Verfassung soll unter anderem das Recht auf Privatbesitz verankert werden. Auch werden die staatlichen Führungspositionen neu organisiert. AFP/nd

Neues Deutschalnd


Neues Deutschland, 19.12.2018